AGB's:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Tierpension Heimathafen Pfötchen

1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Tierpension Heimathafen Pfötchen und dem Tierhalter. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform.

2. Aufnahmebedingungen & Gesundheit

  • Das Tier muss frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein.
  • Ein gültiger Impfpass (inkl. Tollwut), sowie der Nachweis einer aktuellen Entwurmung, sind bei Abgabe vorzulegen.
  • Der Halter haftet für Schäden, die durch Krankheiten oder Parasitenbefall seines Tieres, bei anderen Tieren oder dem Personal entstehen.

3. Betreuung & Pflege

  • Die Betreuung erfolgt artgerecht, nach bestem Wissen und Gewissen, in meiner familiär geführten Pension.
  • Bei akuten Erkrankungen oder Verletzungen des Tieres, wird ohne Rücksprache ein Tierarzt konsultiert. Die hierdurch entstehenden Kosten (inkl. Medikamente und Fahrten) trägt ausschließlich der Tierhalter.

4. Haftung

  • Die Tierpension haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
  • Für Sachschäden (z. B. zerstörte Transportboxen, Halsbänder, Leinen) oder bei Entlaufen des Tieres wird, sofern kein grobes Verschulden vorliegt, keine Haftung übernommen.

5. Preise & Zahlungsbedingungen

  • Es gilt, die bei Vertragsabschluss vereinbarte Preisliste.
  • Der Gesamtbetrag ist in bar oder per Überweisung fällig, und zwar spätestens am Bringtag des Tieres.
  • Bei vorzeitiger Abholung des Tieres, erfolgt keine Rückerstattung des Pensionspreises.

6. Stornierung durch den Tierhalter
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Es fallen folgende Stornierungsgebühren an:

  • siehe Buchungsformular

7. Abholung & Notfallkontakt

  • Die Abholung und das Bringen, erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache.
  • Der Halter muss eine Notfallnummer hinterlassen, unter der er oder eine Vertrauensperson jederzeit erreichbar ist.

8. Kündigungsrecht und Vertragsabbruch

Treten beim Hund während des Aufenthalts gesundheitliche, psychische oder massive Verhaltensstörungen (z. B. Aggression gegenüber Menschen oder anderen Hunden, extreme Zerstörungswut, nicht kurzzeitig (2-3 Stunden) alleine sein können, nicht tolerierbares Dauerbellen) auf, die eine ordnungsgemäße oder gefahrlose Betreuung unmöglich machen, ist die Tierpension berechtigt, den Betreuungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzuheben und die vorzeitige Abholung des Hundes zu verlangen. Der Hundehalter (oder die von ihm benannte Kontaktperson) ist verpflichtet, den Hund nach entsprechender Aufforderung unverzüglich abzuholen.“

9. Kostenregelung und Schadensersatz (Ausfallvergütung)

„Wird der Hund auf Verlangen der Tierpension vorzeitig vom Halter abgeholt oder muss er durch den Halter vor dem ursprünglich vereinbarten Ende abgeholt werden, weil das Tier die oben genannten Störungen zeigt, besteht seitens des Halters kein Anspruch auf Rückerstattung des Pensionspreises. Die Tierpension behält sich in diesen Fällen vor, den vollen Pensionspreis für den ursprünglich vereinbarten Buchungszeitraum in Rechnung zu stellen.

10. Schlussbestimmungen

  • Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
  • Gerichtsstand ist Dinnenried

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